Dunkle Wolken hängen über ............
der Person die beim LPD Anzeige gegen den Altjahrslauf und Dreikönigslauf in St. Pölten eingebracht hat .Unser RA ist beauftragt nach Akteneinsicht gegen die Person nach Verleumdunsgesetz § 297 StGb Abs § 5 Abs 3 vorzugehen